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Verkauf von Grundstücken aus dem Sanierungsvermögen der Stadt

Die Stadt Parchim beabsichtigt, in ihrem Eigentum befindliche Grundstücke in den Sanierungsgebieten "Östliche Altstadt" und dessen Erweiterungsgebiet zu veräußern. Wichtigste Voraussetzung für die Veräußerung eines Grundstücks im Sanierungsgebiet an einen Interessenten ist dessen Bereitschaft, die Sanierungszielsetzungen und die im Rahmenplan formulierten Vorgaben (z.B. Baulückenschließung nach abgestimmtem Konzept, Modernisierung, Instandsetzung, Gestaltung und Nutzung nach entsprechenden Auflagen) umzusetzen.

Ortsaufnahme von ParchimDer Verkauf der Objekte unterliegt bestimmten sanierungsrechtlichen Vorschriften. So wurde beispielsweise bei allen Grundstücken der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte objektiv ermittelt. Dieser legt den Verkehrswert des Grundstückes fest.

Von besonderer Bedeutung hierbei ist, dass sanierungsbedingte Werterhöhungen unberücksichtigt bleiben. Dadurch will der Gesetzgeber spekulative Grundstücksveräußerungen mit Hilfe der Städtebauförderung verhindern.

Beim Verkauf von Gebäuden aus dem Sanierungsvermögen der Stadt Parchim werden die Bewerber nach folgenden Kriterien berücksichtigt:
  • am Kauf interessierte Mieter
  • am Kauf interessierte Pächter
  • am Kauf interessierte Gewerbetreibende
  • Bürger der Stadt Parchim
  • Investoren

Weitere Auskünfte erteilt auf Anfrage:

Stadt Parchim
Fachbereich 6 - Bau und Stadtentwicklung mit Bauverwaltung, Stadtplanung, Hochbau, Tiefbau, Grünflächen

Cordesiusstraße 2
19365 Parchim

Tel.: 03871 71-221
Fax: 03871 71-222
E-Mail: fb6@parchim.de